Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zero To Launch GmbH
Rheinstraße 55
76870 Kandel


AGB Stand: 22.02.2024

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge zwischen der Zero To Launch GmbH, vertreten durch Sven Jung und Steliyan Georgiev (nachfolgend: Anbieter) und ihren Kunden (nachfolgend: Kunde). Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.

1.3 Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in ihrer Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen, der Anbieter ist aber zur Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.

1.4 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

1.5 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt. Sollte der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, ist er verpflichtet, den Anbieter über diesen Umstand zu informieren.

§ 2 Leistungspflichten

2.1 Der Anbieter erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich „IT-Dienstleistungen“.

2.2 Die einzelnen, konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des Anbieters an den Kunden und werden in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder auf elektronischem Wege) abgestimmt. In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.3 Der Anbieter ist dazu berechtigt, sich für die Erbringung der Leistungen an Erfüllungsgehilfen und Dritten zu bedienen.

2.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).

2.5 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – digital.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde räumt dem Anbieter die Möglichkeit für den Zugriff auf die IT-Systeme ein. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle benötigten Informationen, Zugangsdaten und Materialien zur Verfügung zu stellen, Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen sowie sie in sonstiger Hinsicht im Rahmen der Zumutbarkeit zu unterstützen. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erbracht werden und sämtliche vereinbarten Termine für seine Mitwirkungsleistungen eingehalten werden.

3.2 Zur Erbringung der Dienstleistungen werden zudem administrative Berechtigungen auf den zu betreuenden IT-Systemen des Kunden benötigt. Der Anbieter wird den Kunden zu Beginn des Vertragsverhältnisses bzw. zum Beginn nachgebuchter Services über die Anforderungen informieren. Der Kunde stellt entsprechend berechtigte Benutzerkennungen und Passwörter zur Verfügung.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle für diesen Vertrag relevanten Veränderungen, insbesondere Änderungen an den IT-Systemen gegenüber dem Anbieter in Textform mitzuteilen.

3.4 Die im Rahmen der jeweiligen Einrichtung von Anwendungssystemen oder technologischen Abläufen festgelegten Organisationsrichtlinien, Sicherungsmaßnahmen und technischen Vorgaben werden vom Kunden eingehalten.

3.5 Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Services nur sachgerecht nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und unter Beachtung des deutschen Rechts nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet die Services nicht missbräuchlich zu nutzen und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass seine Systeme, Inhalte, Skripte oder Programme so gestaltet sind, dass von diesen keine Gefahr auf den Betrieb anderer Systeme ausgehen können.

3.6 Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der von dem Kunden im Rahmen der Nutzung der Services eingegebenen Daten sowie für die von ihm beigestellten Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich. Solche Inhalte werden vom Anbieter nicht rechtlich geprüft und nur soweit zur Kenntnis genommen, wie dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

3.7 Der Kunde ist verpflichtet, seinen Datenbestand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns regelmäßig zu sichern. Er wird insbesondere unmittelbar vor jeder Installation und/oder sonstigem Eingriff durch den Anbieter oder durch von dieser beauftragte Dritte eine vollständige Datensicherung sämtlicher System- und Anwendungsdaten vornehmen. Die Datensicherungen sind so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.

3.8 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten stets vollständig und fristgerecht auf erstes Anfordern zu erbringen. Ist die Leistungsdurchführung wegen eines Verstoßes gegen eine solche Mitwirkungspflicht gestört oder unmöglich, bleibt der Vergütungsanspruch von dem Anbieter unberührt und der für die Leistungserbringung vereinbarte Zeitraum verlängert sich der Verzögerung entsprechend angemessen.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen

4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.

4.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 5 Abnahmebedürftige Leistungen

5.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes (5.2 bis 5.6).

5.2 Ansprüche im Hinblick auf Mängel, die bei der Abnahmeprüfung erkennbar waren, bestehen nur dann, wenn der Kunde sie im Rahmen der Abnahmeprüfung geltend macht oder sich vorbehält.

5.3 Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung der abnahmebedürftigen Leistung und Kenntnisnahme des Kunden darüber zu erklären.

5.4 Die abzunehmende (Teil-) Leistung vom Anbieter gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung vom Anbieter hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt. Die Nutzung von Lieferungen und Leistungen durch den Kunden im Echtbetrieb gilt ebenfalls als Abnahme dieser Lieferungen und Leistungen.

5.5 Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

5.6 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Anbieter dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

§ 6 Fristen

6.1 Enthält das Angebot die Angabe von Fristen oder konkreten Terminen hinsichtlich der Leistungserbringung durch den Anbieter, so handelt es sich hierbei ausschließlich um unverbindliche Angaben, soweit nicht die Verbindlichkeit der Fristen und Termine ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Sofern die Parteien eine konkrete Frist zur Leistungserbringung vereinbart haben, bestimmt sich der Eintritt des Verzugs vorbehaltlich der folgenden Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kann der Anbieter eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung nicht einhalten, wird sie den Kunden unverzüglich informieren und gleichzeitig eine voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. In jedem Fall ist eine schriftliche Mahnung durch den Kunden Voraussetzung für den Eintritt des Verzugs. Die Mahnung hat außerdem die konkrete Leistung zu benennen, die der Kunde anmahnt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

7.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

7.2 Die vom Kunden geschuldete Vergütung für Dienstleistungen ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus bei Angebotsannahme fällig. Die Vergütung für Werkleistungen ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede mit erfolgter Abnahme fällig.

7.3 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.

7.4 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch den Anbieter anerkannt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn seine behaupteten Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen und die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter anerkannt wurden.

7.5 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

7.6 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Kündigung

8.1 Der Vertrag hat die zwischen den Parteien individuell vereinbarte Mindestlaufzeit. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Ansonsten verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann weiterhin mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden.

8.2 Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen.

8.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte

9.1 Werden im Rahmen des Vertrages Nutzungsrechte für urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Software, eingeräumt, so werden diese Nutzungsrechte vorbehaltlich anderer Regelungen im Vertrag grundsätzlich als einfache, räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte übertragen. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht gestattet.

9.2 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.

9.3 Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.

9.4 Der Anbieter ist berechtigt, mit dem Namen und dem Logo des Kunden im geschäftlichen Verkehr als Referenz zu werben.

§ 10 Kommunikation

10.1 Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail, stattfindet. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte E-Mails nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.

10.2 Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die zwischen ihnen im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist bzw. der Vertragszweck nicht eine Weitergabe erfordert.

10.3 Sofern nicht abweichend vereinbart, beläuft sich die Servicezeit auf Montag bis Freitag, 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage und Feiertage des Bundeslands Rheinland-Pfalz.

10.4 Der Anbieter gewährleistet, dass bei einer Störung während der Servicezeit innerhalb der bei Vertragsschluss vereinbarten Zeiten reagiert wird ("Reaktionszeit").

10.5 Aufgrund der Vielzahl an denkbaren Fehlerursachen und Konstellationen kann eine bestimmte Behebungszeit vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarungen im Einzelfall dagegen nicht zugesagt werden.

§ 11 Haftung

11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf ("wesentliche Vertragspflicht"). Hinsichtlich der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.2 Der Anbieter haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn der Kunde nicht im Rahmen seiner dahingehenden Obliegenheiten dieses Vertrages sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11.4 Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts oder Seiten durch die jeweiligen Account-Provider oder sonstigen Kooperationspartner. Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen den Kunden verhängt werden, haftet der Anbieter nicht.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.